Seiten

Freitag, 26. November 2010

Berufe Automobilkaufmann / Automobilverkäufer:



Unterschiede:


Die Ausbildung zum/r Automobilkaufmann/-frau erfolgt im Rahmen einer 3-jährigen Lehrzeit auf Basis eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung selbst findet in einem Automobilhan­delsbe­trieb und in speziellen Fachklassen von kaufmännischen Berufsschulen statt. Die In­halte der Ausbildung sind in einer Ausbildungsordnung festgeschrieben, die vom Bundesmini­ster für Wirt­schaft erlassen wurden. Die Abschlussprüfung erfolgt nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung durch Kammern/Prüfungsausschüsse. Der Weg zum Automobilkauf­mann/zur Automobilkauffrau erfolgt somit im Rahmen der „Erstausbildung“. Die Ausbildung ist breit angelegt und spiegelt alle Ge­schäftsfelder eines typischen Automobilhandelsbetriebes wieder.


Die Qualifikation zum/r Autombilverkäufer/in erfolgt auf Basis eines zertifizierten bundesein­heitlichen Weiterbildungsmodells innerhalb der Vertriebsorganisationen der verschiedenen Automobil-Fabrikate. Die Zertifizierung der Ausbildung zum/r Automobilverkäufer/in erfolgt nach strengen Maßstäben. Die Qualifizierung erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Systems in den Automobil-Handels-Betrieben und bei den Automobilherstellern/-importeuren des je­weiligen Fabrikats. Am Schluß der Ausbildung findet eine Prüfung statt, die privat­rechtlichen Charakter hat und zu einer bundeseinheitlichen Urkunde führt. Dieses Ausbildunsmodell wird ständig den neuesten Anforderungen angepasst und regelmäßig überprüft.

Die Erstausbildung zum/r Automobilkaufmann/-frau stellt eine hervorragende, aber nicht aus­schließliche Grundlage zur Qualifizierung zum/r geprüften Automobilverkäufer/in dar. Der Ver­kauf von Automobilen ist somit auch für Interessenten mit anderen schulischen bzw. berufli­chen Werdegängen offen.


Quelle: http://www.autoberufe.de/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen