Unterschiede:
Die Ausbildung zum/r Automobilkaufmann/-frau erfolgt im Rahmen einer 3-jährigen Lehrzeit auf Basis eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung selbst findet in einem Automobilhandelsbetrieb und in speziellen Fachklassen von kaufmännischen Berufsschulen statt. Die Inhalte der Ausbildung sind in einer Ausbildungsordnung festgeschrieben, die vom Bundesminister für Wirtschaft erlassen wurden. Die Abschlussprüfung erfolgt nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung durch Kammern/Prüfungsausschüsse. Der Weg zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau erfolgt somit im Rahmen der „Erstausbildung“. Die Ausbildung ist breit angelegt und spiegelt alle Geschäftsfelder eines typischen Automobilhandelsbetriebes wieder.
Die Qualifikation zum/r Autombilverkäufer/in erfolgt auf Basis eines zertifizierten bundeseinheitlichen Weiterbildungsmodells innerhalb der Vertriebsorganisationen der verschiedenen Automobil-Fabrikate. Die Zertifizierung der Ausbildung zum/r Automobilverkäufer/in erfolgt nach strengen Maßstäben. Die Qualifizierung erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Systems in den Automobil-Handels-Betrieben und bei den Automobilherstellern/-importeuren des jeweiligen Fabrikats. Am Schluß der Ausbildung findet eine Prüfung statt, die privatrechtlichen Charakter hat und zu einer bundeseinheitlichen Urkunde führt. Dieses Ausbildunsmodell wird ständig den neuesten Anforderungen angepasst und regelmäßig überprüft.
Die Erstausbildung zum/r Automobilkaufmann/-frau stellt eine hervorragende, aber nicht ausschließliche Grundlage zur Qualifizierung zum/r geprüften Automobilverkäufer/in dar. Der Verkauf von Automobilen ist somit auch für Interessenten mit anderen schulischen bzw. beruflichen Werdegängen offen.
Quelle: http://www.autoberufe.de/
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